Garantieverlängerung auf 7 Jahre

Garantieverlängerung auf 7 Jahre
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  • GV7Jahre
Garantiebestimmungen 1. Umfang der Garantie Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem... mehr
Produktinformationen "Garantieverlängerung auf 7 Jahre"

Garantiebestimmungen

1. Umfang der Garantie
Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem Partner gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln aufgeführten, fest installierten neuen Elektroeinbau -und Standgeräte, z. B. Kühl-/ Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und Dunstabzugshauben.
Ihr Partner ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die nachweislich auf Konstruktions-oder Fabrikationsfehler, Guß-oder Materialfehler zurückzuführen sind.
Der Kostenersatz setzt voraus, dass der Fehler ausschließlich durch den Werkskundendienst oder eine von G4u(GfM) anerkannte* Fachwerkstatt behoben wurde und der Garantiefall unmittelbar / unverzüglich innerhalb einer Ausschlußfrist von 10 Tagen nach Schadenseintritt gemäß der Regelung in Punkt 7 (Was tun im Schadensfall?) direkt an G4u/GfM gemeldet wird.
Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Kosten gem. den Festlegungen nach Pkt. 5, sofern diese auf der vorgelegten Reparaturrechnung gesondert ausgewiesen sind:

1.1 Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile oder den Austausch durch Neuteile
1.2 Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung
1.3 An-und Abfahrtskosten
1.4 Transportkosten

Separat anfallende Kosten für Fehlersuche, Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge, Überprüfungen, Schadensbeschreibungen, Gutachten etc. werden nicht erstattet.

2. Beginn und Ende der Garantie
Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet nach Ablauf von 84 Monaten. Die Garantie besteht nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Partners aufgetreten sind.
Die Garantie endet vorzeitig bei technischen Veränderungen durch den Kunden.
Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantielaufzeit.

3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie
Die Garantie erstreckt sich nicht auf:

  • Alle mit Türfunktionen zusammenhängende Teile wie Scharniere, Seile, Federn etc. der Firmen Bosch, Siemens, Gaggenau, Constructa -Neff, Junker, Viva.
  • Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Partners, d.h., während der gesetzlichen Gewährleistung bleibt es bei der gesetzlichen Haftung des Partners für Fehler des Elektrogerätes.
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung / übermäßige Beanspruchung, chemische /elektrochemische Einwirkungen von Wasser, Laugenverschleppungen, unzureichende Reinigung/ Entkalkung / Wartung / Betriebsbedingungen, Standortwechsel.
  • Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch sowie den Wert nicht erheblich sind.
  • Glas und dessen Verbindungen mit anderen Materialien, Ceranbauteile, Gummi, Kunststoff, Dichtungen aller Art, Emaille, Service-/ Pflege, Wartung, Reinigung / Entkalkung des Gerätes, Leuchtmittel und elektronische Berührungsschalter und -Kommunikations – und Erfassungs –Einrichtungen mit / ohne Ferndatenübertragung (einschließlich der zu deren Betrieb erforderlichen, technischen Vorrichtungen wie z.B. Stecker, Fassungen, Vorschaltgeräte etc.) sowie den AquaStop mit Verbindungsperepherie / Anschlüssen, Antrieb mit Steuerung (z.B. iQdrive mit iSensoric), Bauteile zur Milchaufschäumung und leicht zerbrechliche Materialien.
  • Schäden durch äußere Einflüsse /Ereignisse (z.B. Wasserschaden nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen.
  • Schäden durch natürliche Abnutzung, Verschleißteile, (z.B. bewegliche Elemente wie Scharniere, Federn, Dämpfer, Mahlwerk, Brennerring / -Deckel bei Gasgeräten etc., Schalter und Griffe), Reinigung / Entkalkung / unzureichende Wartung, Überlastung, falsches Zubehör.
  • Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener Zubehör -/ Ergänzungs -/ Anbauteile, Pflegemittel und nicht speziell für Kaffee-Vollautomaten freigegebene Kaffeebohnen.
  • Gewerblich genutzte Geräte. Das gilt entsprechend für eine vergleichbare Nutzung durch z. B. Freiberufler, Organisationen, Behörden, Kinder-gärten, Schulen etc.

Die Garantie ist subsidiär und entfällt vollständig, wenn auch nur einzelne, in diesen Garantiebedingungen enthaltene Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Garantie entfällt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen, durch nicht vom Werkskundendienst oder einer von G4u (GfM) anerkannten Fachwerkstatt, Personen oder Betriebe.

4. Bedingungen für Kaffee –Vollautomaten
Zusätzlich gelten:

  • Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst ( hin + zurück ) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko des Garantie -Begünstigten.
  • Die Garantie endet vorzeitig bei Nichteinhaltung der werksseitig festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung/Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von 12.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der werksseitige Zähler.
  • Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall nachzuweisen und muß ebenfalls durch den jeweiligen Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen.
  • Abweichend von Pkt. 5 wird die mögliche Garantieleistung pro Gerät auf dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Dieser beträgt 100% in den beiden ersten Jahren nach Inbetriebnahme, danach im 3. Jahr 60%, im 4. Jahr 50%, im 5. Jahr 40%, im 6. Jahr 30% und im 7.Jahr 20% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises.

5. Wirtschaftliche Totalschäden / Garantie -Obergrenze
Es gibt keine Zeitwertregel oder virtuelle Abschreibung. Die mögliche Garantieleistung ist insgesamt pro Gerät auf dessen ursprünglichen Kaufpreis begrenzt. Ob im Einzelfall bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (die voraussichtlich anfallenden Reparaturkosten über-steigen den Kaufpreis) oder ob die voraussichtlich anfallenden Reparaturkosten zusammen mit anderen schon regulierten Garantieleistungen für das selbe Einzelgerät dessen Kaufpreis übersteigen, ist unabhängig von der vorgenannten Kaufpreis -Obergrenze. G4u ist ausdrücklich zur Beistellung eines Ersatzgerätes berechtigt.

6. Haftung
Weitergehende Ansprüche aufgrund dieser Garantie (z.B. Fremd-/ Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden, Demontage -/ Montage -Sonderaufwendungen etc.) sind ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des Partners, bei dem Sie Ihr Gerät gekauft haben bleiben zusammen mit den gesetzlichen Pflichten zur Schadensminderung nach u.a. § 254 BGB + VVG unberührt.

7. Was tun im Schadensfalle ?
Einen Schadensfall können Sie 24 Stunden an 7 Tagen ohne Berücksichtigung von Bürozeiten Tag und Nacht bei G4u schnell, einfach und vor allem frist-sicher online melden –die Garantie-Abwicklung erfolgt an Arbeitstagen ausschließlich online unter
www.Garantie4u.com
oder
contact@Garantie4u.de

Als Unterlagen werden benötigt:

  • Garantie-Urkunde
  • unterschriebene Garantie -Bestimmungen, ergänzt um Ihre aktuelle Bankverbindung
  • Reparaturrechnung gem. Pkt. 1 mit Zahlungsnachweis.

Die Garantie-Abwicklung kann ausschließlich in deutscher Sprache und bargeldloser Überweisung durchgeführt werden.
Telefon –Info an Arbeitstagen unter: 08133 / 996977-0

*) Eine Liste der anerkannten Reparaturbetriebe erhalten nSie kostenfrei bei G4U / GfM

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